Unternehmen erfolgreich digitalisieren mit „go-digital“

Es ist das Logo von "go-digital" zu sehen.© BMWK

Wie kann ich die Daten in meinem Unternehmen wirtschaftlich nutzen? Wie kann ich mein Geschäftsmodell digitaler machen oder gar ein neues digitales Geschäftsmodell aufbauen? Bei diesen Fragen bekommen mittelständische Unternehmen und Handwerksbetriebe seit Beginn des Jahres individuelle Unterstützung durch die autorisierten Beratungsunternehmen im Förderprogramm „go-digital“.

Denn das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat das Förderprogramm „go-digital“ weiterentwickelt und verlängert. Neben den etablierten Themen wie „Digitalisierte Geschäftsprozesse“, „IT-Sicherheit“ und „Digitale Markterschließung“, werden nunmehr auch Beratungs- und Umsetzungsleistungen in den neuen Modulen „Datenkompetenz – go-data“ und „Digitalisierungsstrategie“ vom Bund gefördert.

Im Modul „Digitalisierungsstrategie“ sind strategische Beratungsleistungen förderfähig, um neue digitale Geschäftsprozesse zu entwickeln oder vorhandene Geschäftsmodelle in die digitale Welt zu überführen. Damit Unternehmen von der sich entwickelnden Datenökonomie profitieren können, wurde das Modul „Datenkompetenz – go-data“ neu geschaffen. In Zusammenarbeit mit einem Beratungsunternehmen sollen vorhandene Daten im Unternehmen identifiziert, systematisch erhoben, gesammelt, zusammengeführt und so aufbereitet werden, dass sie wertschöpfend ausgewertet und genutzt werden können. Dadurch kann auch der zukunftsweisende Weg zum Einsatz Künstlicher Intelligenz geebnet werden.

Über das Förderprogramm „go-digital“ werden die anfallenden Kosten für die Beratung und Umsetzung mit bis zu 50 Prozent der Nettoausgaben bis zu einer Höchstgrenze von 16.500 Euro bezuschusst. Rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit weniger als 100 Beschäftigten und einem Vorjahresumsatz bzw. einer Vorjahresbilanz von maximal 20 Millionen Euro können von der „go-digital“-Förderung profitieren.

Um eine qualitativ hochwertige Beratung und Umsetzung sicherzustellen, müssen sich Beratungsunternehmen vorab für „go-digital“ autorisieren lassen. Neben der benötigten fachlichen Expertise weisen sie dafür ihre wirtschaftliche Stabilität, Erfahrungen in der Beratung von KMU und die Erfüllung bestimmter Qualitätsstandards nach.
Die neue Förderrichtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2024. Das BMWK stellt für die Projekte Fördermittel in Höhe von 72 Millionen Euro für die Jahre 2022 bis 2024 zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Interessierte hier.