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Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF): Ein Förderprogramm, das den Mittelstand stärkt
© Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Die Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) ist ein europaweit einzigartiges Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), das kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) den Zugang zu praxisnaher Forschung erleichtert und die Innovationsfähigkeit des Mittelstands in Deutschland stärkt.
In einer Industrie, die stark mittelständisch geprägt ist, kommt KMU eine zentrale Rolle zu. Nicht alle KMU verfügen jedoch über etablierte Strukturen für eigene Forschungsaktivitäten. Die IGF schafft hier Abhilfe: Sie bietet gezielt ein Förderinstrument, das allen Unternehmen den Zugang zu Forschungsprojekten und deren Ergebnissen eröffnet und sicherstellt, dass auch Unternehmen ohne eigene Forschungsabteilung wettbewerbsfähig bleiben.
Die Bündelung von Kompetenzen und das gemeinsame Definieren von Forschungsbedarf sind Voraussetzungen in der IGF. Unternehmen schließen sich zusammen, um den Forschungsbedarf ihrer Branche zu benennen und die Forschungsziele von IGF-Vorhaben festzulegen. Wettbewerber arbeiten gemeinsam an der Festlegung von Zielen. Die vorwettbewerblichen Forschungsergebnisse werden veröffentlicht und stehen der Allgemeinheit zur Verfügung. Dadurch wird verhindert, dass einzelne Unternehmen durch exklusive Vorteile profitieren. So wird eine offene, faire Basis geschaffen, von der alle teilhabenden Unternehmen profitieren.
Von der Idee zur Förderung
Der Antragsprozess beginnt in der IGF mit der Kontaktaufnahme von Unternehmen oder Forschungseinrichtungen zu bestehenden IGF-Forschungsvereinigungen. Nach der Einigung auf ein Forschungsthema und der Identifizierung geeigneter Forschungspartner aus der Wissenschaft reichen die antragsberechtigten Forschungsvereinigungen im IGF-Portal zunächst einen Antrag zur Begutachtung ihrer Vorhabensidee ein. Ehrenamtliche IGF-Gutachterinnen und -Gutachter bewerten die Ideen nach definierten Kriterien. Die Gutachterinnen und Gutachter stammen paritätisch aus Wirtschaft und Wissenschaft und gewährleisten eine vertrauliche, unabhängige Begutachtung. Basierend auf dem Gutachtervotum und unter Berücksichtigung der verfügbaren Haushaltsmittel erfolgt der nächste Schritt: Ausgewählte Ideen werden aufgefordert, einen Antrag auf Förderung zu stellen. So wird sichergestellt, dass die geförderten Vorhaben sowohl wissenschaftlich fundiert als auch praxisrelevant sind.
Eine Besonderheit der IGF ist die Praxisnähe und der Transfer der Ergebnisse. Die IGF-Fördermittel fließen zu 100 Prozent an die durchführenden Forschungseinrichtungen. Unternehmen erhalten keine direkte Finanzhilfe, können sich jedoch aktiv am projektbegleitenden Ausschuss (PA) beteiligen. Die Ausschüsse sind ein Alleinstellungsmerkmal der IGF und gewährleisten von Beginn an eine praxisnahe Durchführung der Forschungsvorhaben. Gleichzeitig wird der Transfer der Ergebnisse von Anfang an mitgedacht. So wird sichergestellt, dass Forschungsergebnisse frühzeitig in die Praxis überführt werden und tatsächlich im Mittelstand genutzt werden können.
Die Begutachtung erfolgt transparent und fair: Interessierte Unternehmen oder Forschungseinrichtungen treten über bestehende IGF-Forschungsvereinigungen in Kontakt. Nach Themenabstimmung und Partneridentifikation reichen die berechtigten Vereine einen Antrag zur Vorhabenbegutachtung ein. Ehrenamtliche IGF-Gutachterinnen und -Gutachter bewerten die Anträge nach definierten Kriterien. Auf Basis des Gutachtervotums und der verfügbaren Haushaltsmittel werden anschließend ausgewählte Projekt aufgefordert, einen Antrag auf Förderung zu stellen.
Forschungsergebnisse für alle interessierten Unternehmen
Nach der Laufzeit der geförderten Vorhaben, die bis zu 30 Monate betragen kann, werden die Ergebnisse veröffentlicht und stehen allen interessierten Unternehmen zu gleichen Bedingungen zur Verfügung. Dieser umfassende Transfer sorgt dafür, dass ganze Branchen von neuen Erkenntnissen profitieren. Er stärkt die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands in Deutschland und trägt so maßgeblich zu Deutschlands Innovationssouveränität bei. Auch KMU ohne eigene Forschungsabteilung können die Ergebnisse nutzen und daraus konkrete Vorteile ziehen.
Vom BMWE beauftragter Projektträger ist das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR).
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