DIGITALISIERUNG
Digitale Barrierefreiheit: Mehr Chancen für Unternehmen, besserer Zugang für alle
© Bundesfachstelle Barrierefreiheit
Durch digitale Barrierefreiheit werden Websites, Apps und andere digitale Angebote für alle Menschen nutzbar. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren davon, sich mit dem Thema zu beschäftigen und dieses als Wettbewerbsvorteil zu nutzen.
Was ist digitale Barrierefreiheit?
Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass digitale Angebote wie Websites, Online-Shops, Apps oder PDF-Dokumente so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen problemlos genutzt werden können. Das hilft vor allem Menschen mit Behinderungen – doch letztlich profitieren alle davon.
Ein paar Beispiele: Gut gegliederte Texte, ausreichende Farbkontraste oder eine Website, die sich auch ohne Maus bedienen lässt, helfen nicht nur Menschen mit Seh- oder Mobilitätseinschränkungen. Sie erleichtern die Nutzung auch für ältere Menschen, für Personen mit temporären Verletzungen oder für Menschen mit geringen Deutschkenntnissen. Auch die mobilen Zugriffe auf Websites via Smartphone werden so nutzerfreundlicher. Digitale Barrierefreiheit verbessert somit die Benutzerfreundlichkeit für alle.
Gerade für KMU bietet die Barrierefreiheit große Vorteile: Eine barrierefreie Website erreicht mehr potenzielle Kundinnen und Kunden. Klare Strukturen und verständliche Inhalte sorgen dafür, dass Informationen schneller gefunden werden und Dienstleistungen einfacher in Anspruch genommen werden können. Auch Suchmaschinen bewerten viele barrierefreie Gestaltungsmerkmale positiv, sodass eine barrierefreie Website in der Regel besser gefunden wird – ein klarer Wettbewerbsvorteil.
Darüber hinaus stärkt digitale Barrierefreiheit das Vertrauen in ein Unternehmen und kann einen Imagegewinn bewirken. Wer zeigt, dass alle Menschen willkommen sind und Angebote ohne unnötige Hürden nutzbar sind, positioniert sich modern, verantwortungsvoll und kundenorientiert.
Gesetzliche Grundlage
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das für bestimmte Produkte und Dienstleistungen verbindliche Anforderungen an die Barrierefreiheit festlegt. Auch wenn nicht jedes Unternehmen unmittelbar betroffen ist (Kleinstunternehmen fallen nicht unter das Gesetz), lohnt es sich, das Thema frühzeitig anzugehen. Wer digitale Angebote bereits jetzt barrierefrei gestaltet, ist besser auf zukünftige Anforderungen vorbereitet (z.B. wenn das Unternehmen wächst) und investiert gleichzeitig in die Qualität des eigenen Unternehmensauftritts.
Digitale Barrierefreiheit ist daher keine reine Pflichtaufgabe, sondern vor allem auch eine Chance: für mehr Reichweite, bessere Benutzerfreundlichkeit und eine rechtliche Absicherung.
Beratung durch die Bundesfachstelle Barrierefreiheit
Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit hat den gesetzlichen Auftrag, insbesondere Kleinstunternehmen bei der Umsetzung von digitaler Barrierefreiheit zu unterstützen. Sie berät unabhängig und kostenfrei. Kontrollen oder Prüfungen führt die Bundesfachstelle nicht durch.
Bei Fragen oder Beratungswünschen können Sie das BFSG-Team der Bundesfachstelle Barrierefreiheit per E-Mail kontaktieren: bundesfachstelle-barrierefreiheit@kbs.de
Mehr zum BFSG und ob Sie ggf. unter das Gesetz fallen, lesen Sie hier.
Webinarreihe „15 Minuten kompakt - kleine Schritte, große Wirkung“
In einer neuen Webinarreihe zeigt Ihnen die Bundesfachstelle Barrierefreiheit in kurzen, praxisnahen Einheiten, wie Sie digitale Barrierefreiheit Schritt für Schritt umsetzen können. Jedes Webinar widmet sich einem konkreten Thema.
Die Webinare finden alle 2 Wochen immer donnerstags um 12:00 Uhr statt und dauern 15 Minuten. Die nächsten Termine und Themen sind:
- 24.09.2026 – Tastaturbedienbarkeit
- 08.10.2026 – Videos (Achtung, ausnahmsweise um 14 Uhr!)
- 22.10.2026 – Vergrößerung und mobile Ansicht
Einige Webinare haben bereits stattgefunden, beispielsweise zu den Themen Kontraste, Alternativtexte und Überschriften. Die Aufzeichnungen dieser Webinare können Sie sich als Video anschauen.
In zusätzlichen offenen Sprechstunden haben Sie die Möglichkeit, individuelle Fragen zu stellen und sich themenunabhängig auszutauschen.
Die offenen Sprechstunden finden alle 4 Wochen immer dienstags um 10:30 Uhr statt und dauern eine Stunde, auch hierfür stehen die nächsten Termine fest:
- 13.10.2026
- 10.11.2026
- 08.12.2026
Weitere Informationen
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Beratungsmöglichkeiten der Bundesfachstelle Barrierefreiheit.