Digitalisierung im Bürgerlichen Gesetzbuch: Was verändert sich für den Mittelstand?

Es ist das Cover der Publikation zu sehen.© Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum IT-Wirtschaft, Hirofumi Nobukuni

Am 1. Januar 2022 treten zwei neue Gesetze in Kraft, die für die digitale Wirtschaft in Deutschland von besonderer Bedeutung sind und neue Rahmenbedingungen für die fortschreitende Digitalisierung schaffen. Daraus ergeben sich auch neue Pflichten für Anbieterinnen und Anbieter von digitalen Produkten und Waren mit digitalen Elementen.

Mit dem „Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags“ und dem „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen“ wird die europäische Richtlinie über digitale Inhalte und Dienstleistungen sowie die Warenkaufrichtlinie in nationales Recht umgesetzt.

Was genau diese beiden Gesetze für die tägliche Praxis von kleinen und mittleren Unternehmen bedeuten, erklärt die neue Broschüre „Digitalisierung im BGB: Neue Pflichten für Anbieter von digitalen Produkten und Waren mit digitalen Elementen ab 2022“ des Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrums IT-Wirtschaft. Die Publikation geht dabei besonders auf Fragen ein, wie: Für wen gelten die neuen Gesetze? Welche wesentlichen Änderungen sind damit verbunden? Was ist für Anbietende von digitalen Produkten und Waren mit digitalen Elementen nun zu tun?

Hier finden Sie die Broschüre zum Download.