Steuerliche Forschungsförderung stärkt Deutschlands Rolle als Innovationsstandort

Steuerliche Forschungsförderung stärkt Deutschlands Rolle als Innovationsstandort© Gorodenkoff / stock.adobe.com

Forschende Unternehmen können seit dem 16. September 2020 ihre Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zertifizieren lassen, um mit der entsprechenden Bescheinigung eine steuerliche Forschungszulage beim Finanzamt zu beantragen. Vor allem für mittelständische Unternehmen werden Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE) dadurch noch attraktiver. Für die Prüfung der Anträge und das Ausstellen der Bescheinigungen ist die neue Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) zuständig, die gemeinsam vom VDI Technologiezentrum GmbH, dem DLR Projektträger (DLR-PT) und der AiF Projekt GmbH betrieben wird. Die Bescheinigungsstelle prüft, ob es sich bei den eingereichten Vorhaben um förderfähige Projekte im Sinne des Forschungszulagengesetzes handelt.

Entsprechende Anträge können ab sofort online eingereicht werden. Förderfähig sind steuerpflichtige Unternehmen jeder Größe mit Sitz in Deutschland. Außerdem werden auch FuE-Kooperationen mit anderen Unternehmen oder wissenschaftlichen Einrichtungen gefördert. Auch Auftragsforschungen sind förderfähig. Die Unternehmen erhalten maximal 1 Mio. Euro pro Jahr. Das Forschungsthema ist dabei nicht eingegrenzt.

Mit dem kostenlosen Forschungszulagenrechner können Interessenten bereits vorab ermitteln, ob ihre FuE-Vorhaben die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen. Außerdem lässt sich mit dem Rechner prüfen, wie viel steuerliche Forschungs- und Entwicklungsförderung das Unternehmen erhalten kann.

Weitere Informationen zur Arbeit der neuen Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) erhalten Sie hier.