Überbrückungshilfe verbessert

Illustration einer übergroßen Hand, die eine Brücke über einen Abgrund für ein kleines Männchen im Anzug baut© Feodora / AdobeStock

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) haben die Überbrückungshilfen erneut verlängert und vereinfacht, um Unternehmen in der Krise weiter zu unterstützen. Die Beantragung der Überbrückungshilfe III ist deutlich einfacher und die Förderung großzügiger. Investitionen in Digitalisierung werden gezielt unterstützt. Für den Einzelhandel gibt es weitere Sonderregelungen.

Zu den wichtigsten Änderungen der Überbrückungshilfe III zählt die Antragsberechtigung, die bereits bei einem Corona-bedingtem Umsatzeinbruch von 30 Prozent in einem Monat besteht. Vorher galt erst zum Antrag berechtigt, wer mindestens 50 Prozent Verlust gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten nachweisen konnte. Weiterhin können nun auch Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 750 Mio. Euro die Überbrückungshilfe beantragen.

Auch der Förderhöchstbetrag wurde angepasst. Nach der Überarbeitung können Unternehmen bis zu 1,5 Mio. Euro Überbrückungshilfe pro Monat erhalten.

Investitionen in Digitalisierungsmaßnahmen werden berücksichtigt

Die angepasste Variante der Überbrückungshilfe trägt der aktuellen wirtschaftlichen Situation vieler Unternehmen in Deutschland Rechnung, die aufgrund der anhaltenden Lockdown-Maßnahmen in wirtschaftliche Schieflage geraten sind. Zudem soll sie Betriebe unterstützen, die durch die aktuelle Situation gezwungen sind, kurzfristig in die Digitalisierung ihres Unternehmens zu investieren. Daher werden Investitionen in Digitalisierung (z.B. Aufbau oder Erweiterung eines Online-Shops, Eintrittskosten bei großen Plattformen) bei den Fixkosten berücksichtigt – sie sind einmalig bis zu 20.000 Euro erstattungsfähig. Auch bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen bis zu 20.000 Euro pro Monat zur Umsetzung von Hygienekonzepten (auch rückwirkend bis März 2020) sind als Fixkosten erstattungsfähig.

Einzelhändler und Soloselbstständige werden gezielt unterstützt

Die Überbrückungshilfe III bietet gezielte Regelungen für besonders betroffene Branchen: Einzelhandelsunternehmen können beispielsweise Abschreibungen auf Saisonware zu 100 Prozent als Fixkosten ansetzen. Auch die Soloselbstständigen profitieren von der Überarbeitung der Überbrückungshilfe: In der Neuregelung sind Neustarthilfen von einmalig 50 Prozent des Referenzumsatzes vorgesehen. Außerdem wurde die maximal Betriebskostenpauschale auf 7.500 Euro erhöht.
Nähere Informationen zur Überbrückungshilfe und den Link zur Beantragung finden Sie hier.